Dominique Giroud behält sich das Recht vor, gegen das Schweizer Fernsehen und die Zeitung Le Temps ein Zivilverfahren auf Schadenersatz einzuleiten. In diesem Zusammenhang wurde Ende 2014 eine administrative Formalität erfüllt: die Unterbrechung der Verjährung durch ein von Le Temps unterzeichnetes Schreiben (ein nota bene-Schreiben, das kein Schuldeingeständnis darstellt). Das Problem: Im Gegensatz zu Le Temps haben sich das Schweizer Fernsehen und sein ehemaliger Journalist geweigert, diese reine Verwaltungsformalität zu erfüllen. Um die Verjährung dennoch zu unterbrechen, blieb Dominique Giroud nur eine einzige Lösung: Er musste ihnen einen Zahlungsbefehl zustellen, was er auch tat, und zwar in Höhe von CHF 30 Millionen, was nur eine niedrige Schätzung des Geschäfts- und Reputationsschadens darstellt, den der Walliser Winzer erlitten hat. Yves Steiner nahm dies übel und reichte eine Strafanzeige wegen Nötigung ein, die von der Genfer Staatsanwaltschaft ohne Folge eingestellt wurde. Dies veranlasst ihn zu schreiben 20 Minuten dass "Dominique Giroud durchaus Millionen fordern kann" von Yves Steiner. Fall wird weiterverfolgt.