Doppelte Standards.
Die Justizkommission (COJU) des Walliser Grossen Rates veröffentlicht einen Bericht, in dem sie zwei Weinkellereien erwähnt. Im ersten Fall achtet sie darauf, die Privatsphäre der betroffenen Person zu schützen, die nur mit ihren Initialen (S.S.) erwähnt wird. Im zweiten Fall vergisst sie sich selbst und zitiert Dominique Giroud namentlich. Warum verletzt die OLG die Privatsphäre von Dominique Giroud?