Es ist nicht das erste Mal, dass ein Entscheid des Bundesgerichts die Anwälte von Dominique Giroud ratlos macht. Sie fragen sich, warum die höchste gerichtliche Instanz des Landes die Argumente des Weinhändlers ignoriert und nur die belastenden Fakten berücksichtigt. Diesmal tritt die Bösgläubigkeit des BGer jedoch auf besonders krasse Weise zutage. In einem am 26. August 2016 erlassenen Beschluss hat es sich nämlich bewusst dafür entschieden, die Existenz einer Steuertheorie (der Konsolidierungstheorie) zu leugnen, die es jedoch selbst in einem berühmt gewordenen Beschluss vom 30. Januar 2006 entwickelt hat. Damals hatte diese Steuertheorie sogar für viel Gesprächsstoff gesorgt und Kommentare mehrerer Professoren für Steuerrecht hervorgerufen. Die Kantonale Steuerverwaltung Wallis, die Eidgenössische Steuerverwaltung und die Kantonale Rekurskommission Wallis räumen die Existenz dieser Theorie ein. Zudem argumentiert René Matteotti, Professor für Steuerrecht an der Universität Zürich, in einem Rechtsgutachten, dass diese Konsolidierungstheorie im Fall Giroud angewendet werden müsse. Warum hat das Bundesgericht in diesem Zusammenhang entschieden, das Offensichtliche zu verneinen, wenn nicht aufgrund eines Anti-Giroud-Bias? Konkret bedeutet dies, dass die hinterzogenen Einkünfte zwar gleich geblieben wären, ihre steuerlichen Auswirkungen jedoch deutlich geringer ausgefallen wären. Zu der medialen Mittelmäßigkeit, die diese Entscheidung des BGH hervorgerufen hat, verweisen wir auf die News des 8. September 2016.