{"id":30105,"date":"2023-07-22T16:08:44","date_gmt":"2023-07-22T14:08:44","guid":{"rendered":"https:\/\/dominique-giroud.com\/?p=30105"},"modified":"2023-07-22T16:27:08","modified_gmt":"2023-07-22T14:27:08","slug":"die-verborgene-seite-eines-phantomurteils","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dominique-giroud.com\/de\/die-verborgene-seite-eines-phantomurteils\/","title":{"rendered":"21. Juli 2023 | Die dunkle Seite eines Phantomurteils"},"content":{"rendered":"<p>In einem Urteil vom 26. Juni 2023, eingegangen am 18. Juli, weist das Bundesgericht meine Beschwerde im Fall der versuchten Datenabsch\u00f6pfung, die mir gegen Journalisten in Genf vorgeworfen wurde, ab.<br>Zur Erinnerung: Ich wurde beschuldigt, versucht zu haben, unrechtm\u00e4\u00dfig die Namen von Personen zu erhalten, die meine eigenen Daten stahlen und sie dann an Journalisten weitergaben. Diese nutzten die Gelegenheit, um pers\u00f6nliche und vertrauliche Informationen \u00fcber mich in der Presse zu verbreiten. Fast zehn Jahre sp\u00e4ter ist diese Erinnerung immer noch schmerzhaft. Sie ist umso schlimmer, als die Justizbeh\u00f6rden sich stets geweigert haben, die Hintergr\u00fcnde der systematischen Lecks zu untersuchen, die gegen mich eingesetzt wurden.<br>W\u00e4hrend des gesamten Verfahrens habe ich die gegen mich erhobenen Anschuldigungen bestritten. Leider konnte ich meine Rechte nicht immer durchsetzen, unter anderem weil wichtige Telefonabh\u00f6rungen ohne mein Wissen zerst\u00f6rt wurden.<br>Vor dem Polizeigericht hatte der Staatsanwalt beantragt, mich zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten zu verurteilen. Mit Urteil vom 23. April 2021 verh\u00e4ngte das Polizeigericht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt wurde. Daraufhin legte ich bei der Strafkammer des Genfer Gerichtshofs gegen diese Entscheidung Berufung ein.<br>In ihrem Urteil vom 8. April 2022 hat diese Beh\u00f6rde - offensichtlich im Bewusstsein der gro\u00dfen Grauzonen in diesem Fall und der schweren Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten, die w\u00e4hrend des gesamten Verfahrens gegen mich begangen wurden - die Strafe weitgehend herabgesetzt. Sie beschr\u00e4nkte sich darauf, eine Geldstrafe von null Tagess\u00e4tzen zu verh\u00e4ngen, also eine v\u00f6llig symbolische Strafe.<br>Um der Ehre willen beschloss ich, diese Entscheidung beim Bundesgericht anzufechten. Mir war bewusst, dass diese Schritte wenig Aussicht auf Erfolg hatten, da diese Beh\u00f6rde selbst in einem sehr tr\u00fcben Kontext wie diesem nur auf der Grundlage der von der kantonalen Beh\u00f6rde festgehaltenen Fakten entscheidet. Das Bundesgericht kann diese nur in sehr begrenztem Umfang \u00fcberpr\u00fcfen, n\u00e4mlich nur im Falle von Willk\u00fcr.<br>In seinem Urteil vom 26. Juni 2023 hielt das Bundesgericht im Wesentlichen fest, dass die in der Entscheidung des Gerichtshofs enthaltenen Fakten nicht v\u00f6llig schockierend seien. Diese Beh\u00f6rde weigerte sich auch, \u00fcber die Problematik der zahlreichen Telefonabh\u00f6rungen zu entscheiden, die insbesondere vom Nachrichtendienst des Bundes vernichtet wurden und die mich h\u00e4tten entlasten k\u00f6nnen. Das Bundesgericht hat in fragw\u00fcrdiger Weise festgestellt, dass ich mich damals gegen diese Vernichtung h\u00e4tte wehren m\u00fcssen. Das Bundesverwaltungsgericht vergisst jedoch, dass die Vernichtung ohne vorherige Information der Parteien erfolgte... Es war daher unm\u00f6glich, sie rechtzeitig zu verhindern.<br>Aus der Lekt\u00fcre dieses Urteils geht hervor, dass das Bundesgericht nicht im Detail auf diesen umfangreichen Fall zur\u00fcckkommen wollte. Stattdessen best\u00e4tigte unser Hohes Gericht die sehr symbolische Strafe von null Tagess\u00e4tzen, die gegen mich verh\u00e4ngt worden war. Dies sagt viel \u00fcber diesen Fall aus... <br>Trotz dieses halben Erfolgs werde ich nie aufh\u00f6ren, die beunruhigenden und unfairen Methoden anzuprangern.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem Urteil vom 26. Juni 2023, das am 18. 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